Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anfrage ärztliches Zeugnis Infektionsschutzgesetz

D00000190 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


-

Handlungsgrundlage


  • §43 IfSG i.V.m. §42 (1) IfSG

Gültig ab

04.02.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anforderung ärztliches Zeugnis Infektionsschutzgesetz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Liegen Anhaltspunkte vor, das bei einer Person Hinderungsgründe nach §42 (1) IfSG bestehen, so muss über ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das keine Hinderungsgründe (mehr) bestehen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden