Anfrage ärztliches Zeugnis Infektionsschutzgesetz
D00000190• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
-
Handlungsgrundlage
- §43 IfSG i.V.m. §42 (1) IfSG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Liegen Anhaltspunkte vor, das bei einer Person Hinderungsgründe nach §42 (1) IfSG bestehen, so muss über ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das keine Hinderungsgründe (mehr) bestehen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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