Antrag nationales Visum
D00000216• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Für die Einreise zum längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland ist grundsätzlich ein nationales Visum notwendig. Die Voraussetzungen sind abhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Zweck des Aufenthalts. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Freigegeben vom Auswärtigen Amt