EU-/ EWR Fahrerlaubnis
D00000223• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuges in Deutschland führen.
Handlungsgrundlage
- § 2 StVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden