Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Nachweis Schulung Erster-Hilfe

D00000224 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Nachweis über die Schulung in Erster-Hilfe beweist, dass Sie an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Der Gesetzgeber erlaubt nach § 19 (3) FeV Alternativen zu einem Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Dazu zählen insbesondere - ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung - ein Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung - ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes - ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte - ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens - eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer - eine Bescheinigung über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung - eine Bescheinigung über die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.

Handlungsgrundlage


  • §§ 19, 21 (3) Nr. 5 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden