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Sehtestbescheinigung

D00000225 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Sehtestbescheinigung wird von der Sehteststelle ausgestellt. In ihr wird festgehalten, ob der Sehtest bestanden wurde und ob er mit Sehhilfen durchgeführt worden ist. Weitere Zweifel an ausreichendem Sehvermögen für das Führen von Kraftfahrzeugen werden ebenfalls vermerkt. Ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12 (5) FeV ist der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen, wenn der Bewerber den Sehtest nicht besteht. Das Zeugnis des Augenarztes nach § 12 (5) FeV dient als Nachweis, dass sich der Bewerber einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 1.2 unterzogen hat. In ihr ist das Ergebnis der Untersuchung festgehalten. Das Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes kann der Fahrerlaubnisbehörde alternativ zur Sehtestbescheinigung nach § 12 (3) FeV vorgelegt werden. Aus dem Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes muss sich ergeben, dass der Antragsteller die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 1.1 der FeV erfüllt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 21 (3) Nr. 3, 12 (2), (4), (5) FeV; Anlage 6 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über das Sehvermögen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden