Angaben ausbildende Fahrschule
D00000230• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis hat der Bewerber folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. die in § 2 Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Personendaten sowie die Daten über den ordentlichen Wohnsitz im Inland einschließlich der Anschrift, Staatsangehörigkeit und Art des Ausweisdokumentes und 2. die ausbildende Fahrschule.
Handlungsgrundlage
- § 21 (1) Nr. 2 FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden