Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Nachweis Ortskenntnisse

D00000237 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Ortskenntnisse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden