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Datenmeldung Fahrerlaubnis

D00000240 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das KBA erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.

Handlungsgrundlage


  • § 49 FeV, § 48 StVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Datenmeldung zur Fahrerlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden