Antrag Lebensunterhalt Bewilligung
D00000243• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt richten sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Sie umfassen grundsätzlich den pauschalierten Regelbedarf für laufende Ausgaben - unter anderem für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, etwaigen Mehrbedarfen und einmaligen Bedarfen, Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Bedarfen für Unterkunft und Heizung.
Handlungsgrundlage
- §§ 10, 19, 20, 23 - 24, 27 - 40, 82, 90, 102, 106 - 108, 117 - 118, 121 - 128 SGB XII v. 10.3.2021
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Metadaten angepasst