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Antrag Lebensunterhalt Bewilligung

D00000243 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt richten sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person. Sie umfassen grundsätzlich den pauschalierten Regelbedarf für laufende Ausgaben - unter anderem für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, etwaigen Mehrbedarfen und einmaligen Bedarfen, Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Bedarfen für Unterkunft und Heizung.

Handlungsgrundlage


  • §§ 10, 19, 20, 23 - 24, 27 - 40, 82, 90, 102, 106 - 108, 117 - 118, 121 - 128 SGB XII v. 10.3.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag zur Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung (§§ 27 - 40 SGB XII)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Metadaten angepasst