Ausweisdokument
D00000253• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der (vorläufige) Personalausweis sowie der (vorläufige) Reisepass diese Funktion. Personen, die über keinen deutschen Personalausweis oder Reisepass verfügen, können alternativ ein ihrem Aufenthaltsstatus entsprechendes Dokument vorlegen.
Handlungsgrundlage
- § 1 (1) - (2) PAuswG; § 1 (2) PaßG; §§ 3 (1), 48 (2) AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden