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Ausweisdokument

D00000253 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der (vorläufige) Personalausweis sowie der (vorläufige) Reisepass diese Funktion. Personen, die über keinen deutschen Personalausweis oder Reisepass verfügen, können alternativ ein ihrem Aufenthaltsstatus entsprechendes Dokument vorlegen.

Handlungsgrundlage


  • § 1 (1) - (2) PAuswG; § 1 (2) PaßG; §§ 3 (1), 48 (2) AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausweisdokument

Hilfetext

Nach § 1 (1) - (2) PAuswG, § 1 (2) PaßG, §§ 3 (1), 48 (2) AufenthG

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden