Ärztliches oder psychologisches Gutachten oder Bescheinigung
D00000257• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bei schwerer Erkrankung wird ein qualifiziertes ärztliches oder psychologisches Gutachten oder eine entsprechend qualifizierte ärztliche oder psychologische Bescheinigung als Nachweis erbracht.
Handlungsgrundlage
- § 62 SGB I, § 17 SGB IX, §§ 16 - 38a AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden