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Ärztliches oder psychologisches Gutachten oder Bescheinigung

D00000257 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bei schwerer Erkrankung wird ein qualifiziertes ärztliches oder psychologisches Gutachten oder eine entsprechend qualifizierte ärztliche oder psychologische Bescheinigung als Nachweis erbracht.

Handlungsgrundlage


  • § 62 SGB I, § 17 SGB IX, §§ 16 - 38a AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ärztliches oder psychologisches Gutachten oder Bescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden