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Eheurkunde

D00000269 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Eine Eheurkunde dient zum Nachweis einer Ehe und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Eheregister ausgestellt. Sie kann von Ehegatten sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Eheurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage


  • § 55 (1) Nr. 2 PStG i.V.m. § 57 PStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eheurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlichen Ersteller von Bundesredaktion zu BMI geändert.