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Nachweis berechtigten oder rechtlichen Interesses (Personenstandsurkunde)

D00000271 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Der Nachweis soll das rechtliche oder berechtigte Interesse an der Ausstellung einer Personenstandsurkunde glaubhaft machen. Rechtliches Interesse kann bestehen, wenn die Personenstandsurkunde für die Verfolgung von Rechten oder die Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Berechtigtes Interesse kann unter anderem wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder familiärer Art sein.

Handlungsgrundlage


  • § 62 (1) (3) PStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Metadaten angepasst