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Lebenspartnerschaftsurkunde

D00000273 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Lebenspartnerschaftsurkunde dient zum Nachweis einer Lebenspartnerschaft und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt. Sie kann von den Lebenspartnern sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage


  • §§ 55 (1) Nr. 3 i.V.m. § 58 PStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Lebenspartnerschaftsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden