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Antrag Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

D00000279 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mit einem Ehefähigkeitszeugnis kann die Ehefähigkeit für eine Heirat oder Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland nachgewiesen werden. Es wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, wenn nach deutschen Recht der Ehe oder Lebenspartnerschaft kein Ehehindernis entgegensteht und ist bis zu 6 Monate gültig.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 13, 39 PStG; Nr.12, Nr. 13, Nr. 39 PStG-VwV; §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308, 1314, 1315 BGB; § 3 BDSG; Art. 6 DSGVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden