Antrag Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
D00000279• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis kann die Ehefähigkeit für eine Heirat oder Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland nachgewiesen werden. Es wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, wenn nach deutschen Recht der Ehe oder Lebenspartnerschaft kein Ehehindernis entgegensteht und ist bis zu 6 Monate gültig.
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 13, 39 PStG; Nr.12, Nr. 13, Nr. 39 PStG-VwV; §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308, 1314, 1315 BGB; § 3 BDSG; Art. 6 DSGVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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