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Antrag Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen nichthandwerkliche Gewerbeberufe Feststellung

D00000288 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer einen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland besitzt und in diesem Beruf in Deutschland arbeiten möchte, kann diesen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland in Deutschland bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) offiziell anerkennen lassen. Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung (BQFG).

Handlungsgrundlage


  • § 3 (1) BQFG; § 4 (1) BQFG; § 5 (1) BQFG; § 5 (6) BQFG; § 8 BQFG; § 12 (1) BQFG; § 17 BQFG v. 16.08.2022

Gültig ab

15.04.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


In Deutschland können ausländische Ausbildungsabschlüsse offiziell über die Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) anerkannt werden. Diese Anerkennung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus, sodass der Antrag auch aus dem Ausland gestellt werden kann. Eine Beratung zur Berufsanerkennung sowie zum passenden deutschen Ausbildungsabschluss ist bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) und weiteren Beratungsstellen möglich. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung selbst sind die IHKs zuständig. Dabei übernimmt die IHK FOSA („Foreign Skills Approval“) in Nürnberg zentral die Bearbeitung für die meisten IHKs in Deutschland. Ausnahmen bilden hier die IHK Hannover, die IHK Braunschweig sowie die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, die eigene Zuständigkeiten haben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland, die eine Fachkraft aus einem Drittstaat einstellen möchten, können im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Ausländerbehörde tätig werden. Mit der Vollmacht der Fachkraft kann dieses Verfahren beantragt werden, das auch die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation umfasst. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten verkürzte Fristen für die Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK, was den Prozess der Einstellung erheblich erleichtert.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden