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Nachweis über Ausbildung / Berufsqualifikation (ausländische Berufsqualifikationen)

D00000298 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


U.a. für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit, ist der Nachweis über ausländische Berufsqualifikation zu erbringen. Ebenso für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren notwendig

Handlungsgrundlage


  • § 5 (1) BQFG, § 16d Absatz 4, § 81a AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über Ausbildung / (ausländische) Berufsqualifikation

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden