Nachweis über Ausbildung / Berufsqualifikation (ausländische Berufsqualifikationen)
D00000298• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
U.a. für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit, ist der Nachweis über ausländische Berufsqualifikation zu erbringen. Ebenso für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren notwendig
Handlungsgrundlage
- § 5 (1) BQFG, § 16d Absatz 4, § 81a AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden