Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (ausländische Berufsqualifikationen)
D00000299• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens sind ggfs. Nachweise über einschlägige Berufserfahrung in Originalsprache und in deutscher Übersetzung als Kopie (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben) nötig
Handlungsgrundlage
- § 5 (1) BQFG, § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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