Antrag Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche in der Schweiz, Luxemburg oder Österreich
D00000310• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis kann die Ehefähigkeit für eine Heirat oder Lebenspartnerschaftsbegründung im Ausland nachgewiesen werden. Deutsche Personen, die in der Schweiz, Luxemburg oder Österreich heiraten wollen, können bei lokalen Standesämtern ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dieses leitet den Antrag, dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weiter.
Handlungsgrundlage
- Abs. III Art. 10 (1) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen; Abs. III Art. 11 (1) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen; Abs. III Art. 12 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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