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Bestallungsurkunde

D00000314 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Bestallungsurkunde ist ein vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin als gesetzlicher Vertreter des Betreuten legitimieren kann. Die Vormundschaft innehabende Person erhält eine Bestallung. Diese enthält den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, die Namen der Vormundschaft innehabende Person, des Gegenvormunds und der Mitvormünder sowie im Falle der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung.

Handlungsgrundlage


  • § 1791 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestallungsurkunde (§ 1791 BGB)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden