Bestallungsurkunde
D00000314• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Bestallungsurkunde ist ein vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin als gesetzlicher Vertreter des Betreuten legitimieren kann. Die Vormundschaft innehabende Person erhält eine Bestallung. Diese enthält den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, die Namen der Vormundschaft innehabende Person, des Gegenvormunds und der Mitvormünder sowie im Falle der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung.
Handlungsgrundlage
- § 1791 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden