Antrag Kindesunterhalt
D00000315• Version 1.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Jedes Kind bekommt normalerweise Unterhalt durch seine Eltern. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geld. Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt"). Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch "Kindesunterhalt".
Handlungsgrundlage
- §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden