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Antrag Kindesunterhalt

D00000315 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jedes Kind bekommt normalerweise Unterhalt durch seine Eltern. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen lebt, dann leisten diese den Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geld. Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, zum Beispiel nach einer Scheidung, dann leistet dieser seinen Unterhalt meistens durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss dann seinen Beitrag oft dadurch leisten, dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt (sogenannter "Barunterhalt"). Den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern leisten, nennt man auch "Kindesunterhalt".

Handlungsgrundlage


  • §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden