Unterhaltstitel
D00000316• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Unterhaltstitel bestätigt den Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich. Mit dem Dokument ist eindeutig geregelt, wer wem in welcher Höhe zu Unterhalt verpflichtet ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, dient der Titel dazu, den Unterhalt im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Den Unterhaltstitel erhält man z. B. vom Jugendamt, dem Familiengericht oder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Handlungsgrundlage
- §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden