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Unterhaltstitel

D00000316 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Unterhaltstitel bestätigt den Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich. Mit dem Dokument ist eindeutig geregelt, wer wem in welcher Höhe zu Unterhalt verpflichtet ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, dient der Titel dazu, den Unterhalt im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Den Unterhaltstitel erhält man z. B. vom Jugendamt, dem Familiengericht oder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterhaltstitel (§§ 1601 ff. BGB)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden