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Meldebestätigung / Meldebescheinigung

D00000339 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 (1), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Dies können z.B. frühere Anschrift(en), Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit der antragstellenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung) sein.

Handlungsgrundlage


  • § 18 BMG (Bundesmeldegesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Meldebestätigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden