Meldebestätigung / Meldebescheinigung
D00000339• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 (1), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Dies können z.B. frühere Anschrift(en), Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit der antragstellenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung) sein.
Handlungsgrundlage
- § 18 BMG (Bundesmeldegesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden