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Eheurkunde Mehrsprachiger Auszug

D00000345 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ein mehrsprachiger Auszug kann in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern zum Nachweis der Ehe verwendet werden. Er ist eigenständig gültig und gibt den unveränderlichen Wortlaut der Auszüge in deutscher, französischer und englischer Sprache an.

Handlungsgrundlage


  • § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mehrsprachiger Auszug (Eheurkunde)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Metadaten angepasst