Eheurkunde Mehrsprachiger Auszug
D00000345• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ein mehrsprachiger Auszug kann in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern zum Nachweis der Ehe verwendet werden. Er ist eigenständig gültig und gibt den unveränderlichen Wortlaut der Auszüge in deutscher, französischer und englischer Sprache an.
Handlungsgrundlage
- § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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