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Betreuungsurkunde

D00000347 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Betreuungsurkunde wird als Nachweis für eine Bevollmächtigung benötigt.

Handlungsgrundlage


  • § 14 VwVfG; § 107 BGB; § 1902 BGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betreuungsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden