Inhalt
Definition
Die Betreuungsurkunde wird als Nachweis für eine Bevollmächtigung benötigt.
Handlungsgrundlage
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§ 14 VwVfG; § 107 BGB; § 1902 BGB
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden