Auftragserteilung Herstellung Führerschein
D00000364• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.
Handlungsgrundlage
- §§ 22 (4) S. 1, 22a (6), 25 FeV; Abschnitt I. Nr. 2 und 3 FS-VwV
Formularangaben
Auftragserteilung Herstellung Führerschein (§§ 22 (4) S. 1, 22a (6), 25 FeV; Abschnitt I. Nr. 2 und 3 FS-VwV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden