Nachweis Fahrerlaubnis Mofa, zwei-/dreirädrige Kraftfahrzeuge (max. 25km/h)
D00000368• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder ein zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug bis 25 km/h führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und 2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 FeV oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt, muss die Prüfung nicht ablegen.
Handlungsgrundlage
- Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) FeV
Formularangaben
Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h (§ 5 (4) FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden