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Nachweis Fahrerlaubnis Mofa, zwei-/dreirädrige Kraftfahrzeuge (max. 25km/h)

D00000368 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder ein zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug bis 25 km/h führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und 2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 FeV oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt, muss die Prüfung nicht ablegen.

Handlungsgrundlage


  • Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h (§ 5 (4) FeV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden