Ergebnis Fahrerlaubnisprüfung
D00000370• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Mit der Fahrerlaubnisprüfung wird die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Motorfahrzeugen geprüft. Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung. Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen.
Handlungsgrundlage
- §§ 15-18 FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden