Mitteilung Fahrerlaubnisprüfung Auffälligkeiten
D00000371• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Stellt der Sachverständige oder Prüfer im Rahmen der theoretische und/ oder praktischen PrüfungTatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten.
Handlungsgrundlage
- § 18 (3) FeV
Formularangaben
Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde über Auffälligkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung (§ 18 (3) FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden