Mitteilung Fahrerlaubnisprüfung Zweifel Identität
D00000372• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Sachverständige oder Prüfer hat sich vor der theoretischen und praktischen Prüfung durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass oder in ein sonstiges Ausweisdokument von der Identität des Bewerbers zu überzeugen. Bestehen Zweifel an der Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ist darüber zu unterrichten.
Handlungsgrundlage
- §§ 16 (3), 17 (5) FeV
Formularangaben
Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde über Zweifel an Identität des Prüflings zum Erwerb der Fahrerlaubnis (§§ 16 (3), 17 (5) FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden