Anordnung Beibringung augenärztliches Gutachten (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)
D00000375• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nicht erfüllt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens zur Vorbereitung der Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung anordnen.
Handlungsgrundlage
- § 12 (8) FeV
Formularangaben
Anordnung Beibringung augenärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 12 (8) FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden