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Anordnung Beibringung augenärztliches Gutachten (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)

D00000375 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nicht erfüllt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens zur Vorbereitung der Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung anordnen.

Handlungsgrundlage


  • § 12 (8) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anordnung Beibringung augenärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§ 12 (8) FeV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden