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Anordnung Beibringung Gutachten amtlich anerkannte Begutachtungsstelle Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)

D00000376 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) durch den Bewerber anordnen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 11, 13, 14 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anordnung Beibringung Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) (§§ 11, 13, 14 FeV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden