Anordnung Beibringung Gutachten amtlich anerkannte Begutachtungsstelle Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)
D00000376• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) durch den Bewerber anordnen.
Handlungsgrundlage
- §§ 11, 13, 14 FeV
Formularangaben
Anordnung Beibringung Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) (§§ 11, 13, 14 FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden