Daueraufenthaltsbescheinigung Ausstellung
D00000381• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht dient zum Nachweis des dauerhaften Aufenthalts und kann nach fünf Jahren eines ständigen, rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden. Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, nachdem das Vorliegen der erforderlichen Aufenthaltszeiten geprüft wurde.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 4a, 5, 12 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU); § 47, Anlage D15 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden