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Daueraufenthaltsbescheinigung Ausstellung

D00000381 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht dient zum Nachweis des dauerhaften Aufenthalts und kann nach fünf Jahren eines ständigen, rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden. Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, nachdem das Vorliegen der erforderlichen Aufenthaltszeiten geprüft wurde.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 4a, 5, 12 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU); § 47, Anlage D15 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden