Bestätigung Eingang Anzeige und Unterlagen (Gefahrenstoffe)
D00000386• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bestätigung des Eingangs der Anzeige und Empfang der Unterlagen zu Tätigkeiten mit Exposition gegenüber allen alveolengängigen und einatembaren Stäuben. Diese Tätigkeiten müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Handlungsgrundlage
- Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV; Nr. 3.2 TRGS 519; § 22 (1) ArbSchG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Diese Aktivität - und damit der Dokumentsteckbrief - im Prozess ist nicht direkt aus dem Gesetz ableitbar. Die oberste Fachbehörde (Referat IIIb3 „Chemikaliensicherheit, Biologische Sicherheit und Physikalische Einwirkungen“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat entschieden, dass diese Aktivität als Empfehlung im Stammprozess bleiben soll.
Stichwörter
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Versionshinweis
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