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Bestätigung Eingang Anzeige und Unterlagen (Gefahrenstoffe)

D00000386 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bestätigung des Eingangs der Anzeige und Empfang der Unterlagen zu Tätigkeiten mit Exposition gegenüber allen alveolengängigen und einatembaren Stäuben. Diese Tätigkeiten müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV; Nr. 3.2 TRGS 519; § 22 (1) ArbSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung des Eingangs der Anzeige und Empfang der Unterlagen (Gefahrenstoffe)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Diese Aktivität - und damit der Dokumentsteckbrief - im Prozess ist nicht direkt aus dem Gesetz ableitbar. Die oberste Fachbehörde (Referat IIIb3 „Chemikaliensicherheit, Biologische Sicherheit und Physikalische Einwirkungen“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat entschieden, dass diese Aktivität als Empfehlung im Stammprozess bleiben soll.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden