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Ausweisdokument Begleitperson Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

D00000387 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Personen, die über keinen deutschen Personalausweis oder Reisepass verfügen, können alternativ ein ihrem Aufenthaltstatus entsprechendes Dokument vorlegen.

Handlungsgrundlage


  • § 1 (1) - (2) PAuswG; § 1 (2) PaßG; §§ 3 (1), 48 (2) AufenthG; § 6e (1) Nr. 4 lit. a) StVG; § 48a (5) Nr. 1 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausweisdokument der Begleitperson bei „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“

Hilfetext

nach § 1 (1) - (2) PAuswG; § 1 (2) PaßG; §§ 3 (1), 48 (2) AufenthG; § 6e (1) Nr. 4 lit. a) StVG; § 48a (5) Nr. 1 FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden