Nachweis Fahrerlaubnis Begleitperson Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
D00000388• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Fahrerlaubnis ist eine amtliche Berechtigung und dient als Nachweis, dass der Inhaber geeignet und befähigt ist, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre" muss die begleitende Person mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen.
Handlungsgrundlage
- § 6e (1) Nr. 4 lit. b) StVG; § 48a (5) Nr. 2 FeV
Formularangaben
Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis der Begleitperson bei "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre"
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden