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Nachweis Fahrerlaubnis Begleitperson Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

D00000388 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Fahrerlaubnis ist eine amtliche Berechtigung und dient als Nachweis, dass der Inhaber geeignet und befähigt ist, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre" muss die begleitende Person mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen.

Handlungsgrundlage


  • § 6e (1) Nr. 4 lit. b) StVG; § 48a (5) Nr. 2 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis der Begleitperson bei "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre"

Hilfetext

nach § 6e (1) Nr. 4 lit. b) StVG; § 48a (5) Nr. 2 FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden