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Bestätigung bestandene Fahrerlaubnisprüfung

D00000389 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Verzichtet der Bewerber in seinem Fahrerlaubnisantrag für alle beantragten Fahrerlaubnisklassen auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis, händigt der Sachverständige oder Prüfer dem Bewerber nach der Prüfung lediglich eine Bestätigung über das Ergebnis der Prüfung aus. Die Prüfungsbestätigung gilt nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

Handlungsgrundlage


  • § 22a (5) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung durch den Prüfer

Hilfetext

nach § 22a (5) FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden