Bestätigung bestandene Fahrerlaubnisprüfung
D00000389• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Verzichtet der Bewerber in seinem Fahrerlaubnisantrag für alle beantragten Fahrerlaubnisklassen auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis, händigt der Sachverständige oder Prüfer dem Bewerber nach der Prüfung lediglich eine Bestätigung über das Ergebnis der Prüfung aus. Die Prüfungsbestätigung gilt nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
Handlungsgrundlage
- § 22a (5) FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden