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Nachweis Besitz Fahrerlaubnis

D00000392 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Fahrerlaubnis ist eine amtliche Berechtigung und dient als Nachweis, dass der Inhaber geeignet und befähigt ist, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Die Fahrerlaubnis kann durch folgende amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden: - Führerschein - Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) - Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“.

Handlungsgrundlage


  • § 22 (4) S. 7 i.V.m. Anlage 8a FeV; § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV; § 48a i.V.m. Anlage 8b FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis

Hilfetext

nach § 22 (4) S. 7 i.V.m. Anlage 8a FeV; § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV; § 48a i.V.m. Anlage 8b FeV Die Fahrerlaubnis kann durch folgende amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden: - Führerschein - Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) - Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden