Nachweis Besitz Fahrerlaubnis
D00000392• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Fahrerlaubnis ist eine amtliche Berechtigung und dient als Nachweis, dass der Inhaber geeignet und befähigt ist, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Die Fahrerlaubnis kann durch folgende amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden: - Führerschein - Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF) - Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“.
Handlungsgrundlage
- § 22 (4) S. 7 i.V.m. Anlage 8a FeV; § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV; § 48a i.V.m. Anlage 8b FeV
Formularangaben
nach § 22 (4) S. 7 i.V.m. Anlage 8a FeV; § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV; § 48a i.V.m. Anlage 8b FeV
Die Fahrerlaubnis kann durch folgende amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden:
- Führerschein
- Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF)
- Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden