Mitteilung Aushändigung Fahrerlaubnis durch Sachverständigen/Prüfer
D00000393• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Hat der Sachverständige oder Prüfer die Fahrerlaubnis (Führerschein, Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ODER Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren") nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung dem Bewerber ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums und der jeweils erteilten Fahrerlaubnisklasse mit.
Handlungsgrundlage
- § 22 (4) FeV; § 22a (3) FeV
Formularangaben
Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde über Aushändigung der Fahrerlaubnis durch den Sachverständigen/Prüfer
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden