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Mitteilung Aushändigung Fahrerlaubnis durch Sachverständigen/Prüfer

D00000393 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Hat der Sachverständige oder Prüfer die Fahrerlaubnis (Führerschein, Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis ODER Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren") nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung dem Bewerber ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums und der jeweils erteilten Fahrerlaubnisklasse mit.

Handlungsgrundlage


  • § 22 (4) FeV; § 22a (3) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde über Aushändigung der Fahrerlaubnis durch den Sachverständigen/Prüfer

Hilfetext

nach § 22 (4) FeV; § 22a (3) FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden