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Daten Speicherung ZFER

D00000394 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) werden die in Deutschland erteilten Fahrerlaubnisse mit ihren fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.) gespeichert. Das Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Die Daten werden von den Fahrerlaubnisbehörden nach Erteilung der Fahrerlaubnis zur Eintragung übermittelt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 50, 51 und 54 StVG; § 49 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Daten zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) nach Fahrerlaubniserteilung

Hilfetext

nach §§ 50, 51 und 54 StVG; § 49 FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden