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Nachweis Führungszeugnis Fahrerlaubnis Klassen D, D1, DE, D1E

D00000397 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Der Bewerber hat diese durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 21 (3) S. 1 Nr. 6, 11 (1) FeV, § 30 (5) S. 1 BZRG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Führungszeugnis für Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E nach § 30 (5) S. 1 BZRG zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde

Hilfetext

nach §§ 21 (3) S. 1 Nr. 6, 11 (1) FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden