Nachweis Führungszeugnis Fahrerlaubnis Klassen D, D1, DE, D1E
D00000397• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Der Bewerber hat diese durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen.
Handlungsgrundlage
- §§ 21 (3) S. 1 Nr. 6, 11 (1) FeV, § 30 (5) S. 1 BZRG
Formularangaben
Führungszeugnis für Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E nach § 30 (5) S. 1 BZRG zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden