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Nachweis Sehvermögen Fahrerlaubnis Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

D00000400 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben sich einer Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung des Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 oder ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2 einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 21 (3) Nr. 4, 12 (6) FeV; Anlage 6 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über das Sehvermögen für Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde

Hilfetext

nach §§ 21 (3) Nr. 4, 12 (6) FeV; Anlage 6 FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden