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Anzeige Trinkwasserverordnung

D00000412 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verschiedene Anzeigepflichten nachkommen. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die angezeigte Wasserversorgungsanlage.

Handlungsgrundlage


  • §§ 13 und 18 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige nach §13 der Trinkwasserverordnung inklusive Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme (99129045261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden