Anzeige Trinkwasserverordnung
D00000412• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verschiedene Anzeigepflichten nachkommen. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die angezeigte Wasserversorgungsanlage.
Handlungsgrundlage
- §§ 13 und 18 Trinkwasserverordnung (TrinkwV), §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme (99129045261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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