Nachweis Daueraufenthaltsbescheinigung Beendigung Erwerbstätigkeit Erreichung Altersgrenze
D00000431• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Nachweis dient dem Beweis, dass das für die Geltendmachung einer Altersrente gesetzlich vorgesehene Alter entsprechend der Berufsgruppe erreicht worden ist (Regelfall umfasst die Altersgrenze von 65 Jahren). Als Nachweis können beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeigebers oder des Rentenversicherungsträgers dienen.
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 lit. a RL 2004/38/EG; § 4a (2) Nr. 1a FreizügG/EU
Formularangaben
Nachweis Beendigung Erwerbstätigkeit durch Erreichen der Altersgrenze (Daueraufenthaltsbescheinigung)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden