Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Nachweis Freizügigkeit Unionsbürger deutschlandweit

D00000433 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedstaaten genießen Freizügigkeit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts. Freizügigkeitsberechtigt zu sein, bedeutet, das Recht auf Einreise und Aufenthalt zu haben. Dieses Recht genießen Arbeitnehmer, selbstständige Erwerbstätige, EU- und EWR-Bürger:innen in der Berufsausbildung und selbstständige Dienstleistungserbringer sowie Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Als Nachweis eines bestehenden Freizügigkeitsrechts können folgende Dokumente dienen: Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit (z.B. Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Geschäftsabschlüsse); Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind); behördliche Schreiben (z.B. Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen); Bescheinigungen über den Schulbesuch; Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen. Nicht erwerbstätige EU-/ EWR-Bürger:innen erbringen den Nachweis über einen Beleg über ausreichende Existenzmittel sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2 (1) - (3), 4 FreizügG/EU

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über die in Deutschland ausgeübte Freizügigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden