Nachweis Freizügigkeit Unionsbürger deutschlandweit
D00000433• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedstaaten genießen Freizügigkeit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts. Freizügigkeitsberechtigt zu sein, bedeutet, das Recht auf Einreise und Aufenthalt zu haben. Dieses Recht genießen Arbeitnehmer, selbstständige Erwerbstätige, EU- und EWR-Bürger:innen in der Berufsausbildung und selbstständige Dienstleistungserbringer sowie Arbeitssuchende und Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Als Nachweis eines bestehenden Freizügigkeitsrechts können folgende Dokumente dienen: Nachweise über die Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit (z.B. Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Geschäftsabschlüsse); Rentenversicherungsverlauf (schriftliche Aufstellung der Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind); behördliche Schreiben (z.B. Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamtes über den Empfang von Sozialleistungen); Bescheinigungen über den Schulbesuch; Belege über den Empfang von Dienstleistungen oder Krankenbehandlungen. Nicht erwerbstätige EU-/ EWR-Bürger:innen erbringen den Nachweis über einen Beleg über ausreichende Existenzmittel sowie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Handlungsgrundlage
- §§ 2 (1) - (3), 4 FreizügG/EU
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden