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Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)

D00000453 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über Zugang zu Umweltinformationen kann man zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 3 (1), 4 (1) UIG (Umweltinformationsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


(keine)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden