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Mitteilung von statistischen Angaben (Bergbau)

D00000454 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, muss man statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen. Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise: sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage; Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage; Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten; Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung; Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge; Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr; Über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen; übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar; Bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar; verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung. Diese Meldungen können entweder abgegeben werden vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens von Gemeinschaftsorganisationen.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung von statistischen Angaben

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden