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Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige

D00000457 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein im Bergbau tätiges Unternehmen trägt die Verantwortung für mögliche Gefahren. Es müssen der zuständigen Bergbehörde betriebliche Ereignisse gemeldet werden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben. Wird keine Anzeige gestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.

Handlungsgrundlage


  • § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


keine

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden