Nachweis Berufsausübungserlaubnis Zusage
D00000485• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt voraus, dass eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde oder zugesagt ist. Ebenso nötig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung/Verlängerung) zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung. Auch ggfs. nötig für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren.
Handlungsgrundlage
- § 18 (2) AufenthG (Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen), § 16 d Absatz 1 i.V.m. § 16d Abs. 2 AufenthG, § 81a AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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