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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

D00000487 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Unter Umständen ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren notwendig (z.B. Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs)

Handlungsgrundlage


  • § 20 (1), § 28, § 30, §§ 16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 17, 81a AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden