Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
D00000487• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Unter Umständen ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren notwendig (z.B. Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs)
Handlungsgrundlage
- § 20 (1), § 28, § 30, §§ 16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 17, 81a AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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